Krankenkassen Wechsel – was muss ich beachten?
Die meisten Schweizer möchten ihre Krankenkasse nicht wechseln, weil sie Angst haben, beim Wechsel etwas falsch zu machen. Bei uns finden Sie Tipps zum Vorgehen!
In diesem Herbst herrscht bei den Krankenkassen administrativer Hochbetrieb. Einerseits werden die Policen mit den Prämien fürs nächste Jahr verschickt, andererseits treffen alle Änderungswünsche der Versicherten ein. Entsprechend lang ist die Bearbeitungszeit und entsprechend hoch auch die Fehlerquote bei den Kassen – wozu die Versicherten mit falschen, ungenauen oder missverständlichen Angaben ebenfalls beitragen. Doch selbst wenn etwas schiefgehen sollte: Bleiben Sie gelassen, denn versichert sind Sie in der Grundversicherung in jedem Fall.
Grundversicherung
Die Kündigungsfrist bei der alten Kasse beträgt einen Monat auf Ende Jahr, das heisst: Das Kündigungsschreiben muss spätestens am letzten Arbeitstag im November bei Ihrer Krankenkasse eintreffen.
Wenn Sie im traditionellen Modell und mit der gesetzlichen Mindestfranchise von 300 Franken versichert sind, ist auch eine Kündigung auf Ende des ersten Halbjahrs möglich. Die Kündigungsfrist beträgt dann allerdings drei Monate, Ihr Kündigungsschreiben muss also spätestens am letzten Arbeitstag im März eintreffen. Zudem müssen Sie bei der neuen Kasse die Mindestfranchise beibehalten. Bereits geleistete Kostenbeteiligungen werden von der neuen Kasse angerechnet.
Zusatzversicherungen
Bei den meisten Krankenkassen beträgt die Vertragsdauer für Zusatzversicherungen ein Jahr, die Kündigungsfrist drei Monate. Das heisst: Eine Kündigung muss bis 30. September bei der Kasse eintreffen. Weniger kundenfreundlich sind Laufzeiten von drei oder fünf Jahren und Kündigungsfristen von sechs Monaten. Wenn Sie die Versicherung nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Vertrag automatisch um die festgelegte Laufzeit. Gibt es eine Prämienerhöhung für das kommende Jahr, kann man gemäss den Vertragsbedingungen kündigen.